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   OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 3 L 5433/94   

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OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 3 L 5433/94 (https://dejure.org/1996,6407)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.10.1996 - 3 L 5433/94 (https://dejure.org/1996,6407)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 3 L 5433/94 (https://dejure.org/1996,6407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Anfechtungsklage; Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; Sach- und Rechtslage; Maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtungsklage; Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; Sach- und Rechtslage; Maßgeblicher Zeitpunkt

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 3 L 5433/94
    Im Zweifel gilt die Regel, daß bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, während bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994, BVerwGE 97, 214, 220 m.w. Nachw. zur höchstrichterlichen Rechtsprechung; Kopp, VwGO, Komment., 10. Aufl., § 113 Rdnr. 23 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 10.03.1983 - 7 C 58.82

    Namensänderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 3 L 5433/94
    Dies trägt nicht nur der eingangs dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung, sondern auch der Rechtsprechung des BVerwG zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Anfechtung von Bescheiden, deren Wirksamkeit die Behörde bis zu ihrer Unanfechtbarkeit hinausgeschoben hat, Rechnung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 10.3.1983, BVerwGE 67, 52; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.4.1989, Buchholz 402.10 § 3 Nr. 62).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 3433/93

    Regeln der Technik; Baubestimmungen; DIN; Abwasseranlage; Errichtung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 3 L 5433/94
    Dieser Verwaltungsakt ist - mit Ausnahme der Anordnung, einen Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis vorzulegen - ursprünglich rechtmäßig gewesen, weil die Voraussetzungen für seinen Erlaß durch den Landkreis C. als die derzeit zuständige untere Wasserbehörde (§ 12 Abs. 2 i.V.m. §§ 153 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 149 Abs. 4 Satz 1 NWG i.d.F. v. 20. August 1990 (Nds. GVBl. S. 371) und § 169 Satz 1 NWG i.V.m. §§ 42 Abs. 1, 43, 45 und 48 Nds.SOG v. 17. November 1981 (Nds. GVBl. S. 347) i.d.F. des Gesetzes v. 22. März 1990 (Nds. GVBl. S. 101) noch bei Erlaß des Widerspruchsbescheides vorgelegen haben und die Anordnung - entgegen der Annahme des Klägers - auch ansonsten rechtlich nicht zu beanstanden gewesen ist; der Kläger hat damals auf seinem an die zentrale Schmutzwasserkanalisation der Stadt C. nicht angeschlossenen Grundstück eine Abwasseranlage betrieben, die - wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat - den Regeln der Technik im Sinne des § 153 Abs. 1 Satz 1 NWG, die in der DIN 4261 niedergelegt sind (Senatsurt. v. 24.6.1996 - 3 L 3433/93 - Senatsbeschl. v. 31.8.1995 - 3 L 2328/92 -, Haupt/Refflken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Komment., Stand: November 1994, § 153 RdNr. 3 f.), nicht entsprochen hat.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von

    Im Zweifel gilt die Regel, dass bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32 ; BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214 ; Nds.OVG, Urt. v. 28.10.1996 - 3 L 5433/94 -, NdsVBl 1997, 113; Nds.OVG, Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NdsVBl.

    Bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung sind hingegen - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214 ; Nds.OVG, Urt. v. 28.10.1996 - 3 L 5433/94 -, NdsVBl 1997, 113, Nds. OVG, Urt. v. 21.04.2005 - 7 LC 41/03 -, UPR 2006, 37).

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99

    Außerdienststellung; Beseitigung; Militäranlage; militärische Anlage;

    Der Senat folgt für den Anwendungsbereich von § 89 NBauO nicht der Auffassung des 3. Senates des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Oktober 1996 - 3 L 5433/94 - (NdsVBl. 1997, 113), wonach in Fällen, in denen - wie hier - die Behörde anordnet, dass die Maßnahmen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Bestandskraft der Verfügung durchzuführen seien, spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen seien.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2005 - 7 LC 41/03

    Einbau asbesthaltiger Abfälle im Tagebau Delitzsch-Südwest; Pflicht zur

    Im Zweifel gilt die Regel, dass bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, BVerwGE 92, 32 ; BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25/93 -, BVerwGE 97, 214 ; Nds.OVG, Urt. v. 28.10.1996 - 3 L 5433/94 -, NdsVBl 1997, 113; Nds.OVG, Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NdsVBl.

    Bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung sind hingegen - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25/93 -, BVerwGE 97, 214 ; Nds.OVG, Urt. v. 28.10.1996 - 3 L 5433/94 -, NdsVBl 1997, 113).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02

    Störerauswahl und Verantwortlichkeit der Erben; "Hinreichende" Wahrscheinlichkeit

    Im Zweifel gilt aber, dass bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, BVerwGE 92, 32 ; BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25/93 -, BVerwGE 97, 214 ; Nds.OVG, Urt. v. 28.10.1996 - 3 L 5433/94 -, NdsVBl 1997, 113).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

    - 3 L 5433/94 -, juris Rn. 33 f.; Refken/Elsner, NWG, § 99 Rn. 3 und 5 (Stand: Juni 2013)), auf und ist Kernvorschrift für den Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen im Umgang mit Abwasser (vgl. Landmann/Rohmer, Umweltrecht, WHG, § 60 Rn. 1 (Stand: September 2018)).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 213/11

    Beanstandung eines Geräts zur automatischen Schmelzpunktbestimmung in einer

    Bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung sind hingegen - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25/93 -, BVerwGE 97, 214 ; Nds.OVG, Urt. v. 28.10.1996 - 3 L 5433/94 -, NdsVBl 1997, 113).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 7 LC 161/03

    Aufhebung der Kühlungsanordnungen für Schlachtabfälle

    Im Zweifel gilt aber, dass bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist ( BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 3235; BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214220 f.; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1996 - 3 L 5433/94 -, NdsVBl 1997, 113; Nds. OVG, Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 7 LC 162/03

    Kühlungsanordnungen für Schlachtabfälle aufgehoben

    Im Zweifel gilt aber, dass bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist ( BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 3235; BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214220 f.; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1996 - 3 L 5433/94 -, NdsVBl 1997, 113; Nds. OVG, Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94

    Sanierung einer Kleinkläranlage;; Abwasseranlage; Abwasserbeseitigungspflicht;

    Der hier angefochtene Bescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides verpflichtet die Klägerin, die vom Landkreis angeordneten Maßnahmen bis zum 1. Februar 1993 durchzuführen; anders als in den Parallelverfahren 3 L 5433/94 u.a. (vgl. dazu Senatsurt. v. 28.10.1996) hat die Widerspruchsbehörde die Frist für die Befolgung der Anordnungen im Falle der Klägerin nämlich nicht bis ein Jahr nach Bestandskraft des Bescheides verlängert.
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